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Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie
Angestellte, welche mit ihrem Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in
Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten haben (4.050
Euro, entspricht jährlich 48.600 Euro) dürfen sich privat
krankenversichern.