Schnellauswahl


Mit einer Krankenzusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte Zusatzleistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen.

Zusatzversicherte können sich vom Chefarzt behandeln lassen, das Krankenhaus frei wählen und müssen nicht in Mehrbettzimmern liegen. Außerhalb des Krankenhauses können je nach Bedarf Zuschüsse für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen eingeschlossen werden.
Lassen Sie sich ein kostenloses und passendes Angebot von einem unabhängigen Experten erstellen.

Vergleich und Angebot zur Krankenzusatzversicherung

Ambulanter Zusatztarif: 
Stationärer Zusatztarif: 
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